Die Staatsanwaltschaft München II prüft nun die Anklage gegen Rupert Stadler, dem Betrug, mittelbare Strafbeurkundung und strafbare Werbung vorgeworfen werden. Stadler war von 2007 bis 2018 Vorstandsvorsitzender der Audi AG und wurde im Zuge des Dieselskandals verhaftet und für 4 Monate inhaftiert.
2015 wurde der Abgasskandal rund um VW, Porsche und Co. bekannt. Amerikanische Umweltbehörden entdeckten illegale Abschalteinrichtungen, die dafür sorgen, dass die Stickstoffdioxidwerte, die das Auto ausstößt, so gering wie möglich gehalten werden - zumindest solange das Fahrzeug auf dem Prüfstand ist. Im täglichen Gebrauch stößt es dann ein vielfaches der Schadstoffe aus und entspricht nicht mehr den versprochenen Eigenschaften, die das Dieselauto laut Hersteller haben sollte.
Rupert Stadler wird beschuldigt, von der Manipulation sowie dem damit einhergehenden Betrug Kenntnis gehabt zu haben und den Absatz der betroffenen Fahrzeuge der Marken Audi und VW dennoch veranlasst bzw. nicht gestoppt zu haben.
Sollte die Anklage gegen den ehemaligen Audi-Chef angenommen werden, könnte dies den geschädigten Dieselbesitzern zu Gute kommen. Schon heute geben viele Gerichte den Betroffenen Recht und sprechen ihnen Schadensersatz nach Paragraph 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Automobilhersteller zu.
Wenn auch Ihr Auto einen Dieselmotor Typ EA 189 bzw. eine illegale Abschalteinrichtung wie das "Thermofenster" aufweist, können Sie sich für eine kostenlose Erstberatung an unsere versierten Rechtsanwälte wenden. Wir vertreten Mandanten aus dem Ruhrgebiet und helfen ihnen den Kauf ihres Autos rückabzuwickeln. Gern prüfen wir kostenlos, ob auch Sie Anspruch auf die Rückabwicklung Ihres Autokaufes haben. Füllen Sie dazu einfach das unten stehende Formular aus oder vereinbaren Sie unter 201 439 868 0 einen Termin mit einem unserer Anwälten für Dieselgeschädigte.